Weisheitszahnentfernung
Ein Zahn gilt als retiniert, wenn er nur teilweise oder gar nicht aus dem Kieferknochen in die Mundhöhle durchbrechen kann. Äußerlich lässt sich das daran erkennen, dass man im Mund nur einen Teil oder die Hälfte der natürlichen Zahnkrone sieht. Besonders häufig kommt das bei Weisheitszähnen oder den oberen Eckzähnen vor.
Ursache für eine Zahnretention ist in den meisten Fällen Platzmangel. Gelegentlich sind auch Tumore, Infektionen, Zahnverwachsungen oder posttraumatische Zustände der Auslöser.
Da retinierte Zähne oft krankhafte Begleiterscheinungen mit sich bringen, muss eine gründliche Untersuchung durchgeführt werden.
Eine Folge kann zum Beispiel sein, dass sich Zysten an diesen Zähnen bilden. Es könnte auch ein anderer Zahn durch den retinierten beeinträchtigt werden. Dadurch entstehen oftmals unästhetische Zahnverschiebungen. Darüber hinaus treten in vielen Fällen akute Infektionen auf. Diese äußern sich beispielsweise durch Schluckbeschwerden, Rötungen, Schwellungen oder Schmerzen im Mundbereich. Auch Entzündungen des Zahnnervs können entstehen. Die Infektionen gehören unbedingt zahnärztlich behandelt. (z.B. mit Spülungen oder Drainagen).
Im Rahmen der kieferorthopädischen Therapie kann der Zahn entweder freigelegt oder ganz entfernt werden. Eine Freilegung sollte grundsätzlich vor der Erreichung des 25. Lebensjahres erfolgen, da eine Einreihung später kaum mehr möglich ist. Der retinierte Zahn verknöchert im Laufe der Zeit mit dem Kiefer.
Verlagerte Zähne müssen unbedingt entfernt werden, denn…
- trotz kieferorthopädischer Maßnahmen (Zahnregulierungen) kommt es zu Platzmangel.
- es besteht die Gefahr einer Zystenbildung.
- benachbarte Zähne können durch Karies oder Wurzelresorption geschädigt werden.
- die umliegende Schleimhaut und Knochen können entzündet werden.
- Zahnreihen können verschoben werden.
- bei einer Prothese kann es zu Druckstellen kommen.